Für die Therapie benötigen Sie eine Verordnung mit:
– Diagnose
– Anzahl + Dauer (10 x 60min)
(Verordnung von einem Facharzt für die Logopädie)
Möglichst vor der ersten Einheit lassen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse bewilligen, um die Refundierung sicherzustellten
Sie erreichen uns telefonisch oder per Email
In der Regel stellen wir Ihnen eine Honorarnote aus, die per Überweisung zu begleichen ist.
Reichen Sie die bezahlte Honorarnote mit der bewilligten Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein. Ein Anteil der Kosten wird refundiert.
Sind sie zusätzlich privat versichert, können Sie den Restbetrag noch geltend machen, sodass 100% der Kosten abgedeckt sind.
Sollten Sie einmal einen Termin nicht einhalten können, besteht die Möglichkeit diesen mindestens 24h vorher abzusagen.
Ich bitte um Verständnis, dass bei kürzerer oder keiner Absage 50% des jeweiligen Tarifes in Rechnung gestellt werden und nicht bei der Krankenkasse eingereicht werden kann.